Hmmm, Thomas' Argument hat natürlich was für sich. Scheint aber für mich vor allem eine Sache der Formulierung zu sein (und damit eher kleinkarierter Bürokratismus - nicht Thomas' Aussage, sondern die Regelung!), oder sehe ich das falsch?
Erlaubt ist ja, dass Hersteller ihre Neuerscheinungen vorstellen, z.B. so:
Neuerscheinung vom Hersteller ABC im Januar 2018: Modell XY
(da wird nirgends von Verkauf gesprochen, aber jedem ist klar, dass er das Modell beim Hersteller selbst oder bei einschlägigen Händlern erwerben kann)
Nicht erlaubt ist aber, dass man gezielt Geschäfte anbahnt, z.B. so:
Das Modell XY kann ab sofort bei ABC gekauft werden.
(hier wird konkret ein Verkauf angebahnt, dabei ist es egal, ob ABC ein Hersteller, ein Händler oder eine Privatperson ist)
Wäre die Lösung für Privatpersonen dann nicht einfach, ihre Gebrauchtmodelle so anzubieten:
Das Modell XY ist bei ABC doppelt und wird nicht mehr benötigt.
(Das wäre eine reine Information, ohne Hinweis auf irgendwelche Geschäfte, aber jedem ist natürlich klar, dass man das Modell bei ABC erwerben kann, egal, ob es sich dabei um einen Hersteller, Händler oder Privatmann handelt)
Ist wie gesagt reiner Bürokratismus und unter vernünftigen Menschen Blödsinn, aber wenn diese dumme Formalität alles ist, worans liegt, könnte man doch zukünftig so verfahren, oder? Ist zwar völlig sinnfrei, aber damit rechtlich alles seine Ordnung hat... Ich erinnere mich daran, dass es irgendwann mal ein Gerichtsurteil gab, dass der Betreiber einer Seite für die Inhalte von verlinkten Seiten verantwortlich gemacht werden kann, wenn er sich nicht ausdrücklich davon distanziert. Seitdem steht auf jeder Internetseite der Satz, dass man für die Inhalte verlinkter Seiten nicht verantwortlich ist... Ist auch völlig sinnfrei, weil jeder das schreibt und es eigentlich eh selbstverständlich ist, aber es muss halt dastehen. Wenn wir das Verkaufsproblem so lösen können, dann tun wir das eben und lassen den Verkaufssatz weg. Wäre damit das Problem gelöst?