Moin!
Interessant für alle Anbieter und ein weiterer Grund für eine möglichst schnelle (zumindest...) Verschlankung des Brüsseler Bürokratiemonsters:
Am 13. Dezember 2024 wird die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam.
Wer Verbraucherprodukte im Fernabsatz verkauft, muss danach bei allen Produktangeboten (u.A.) folgende Informationen angeben:
Name/Marke, Anschrift und elektronische Adresse (E-Mail oder URL) des Herstellers
bei Herstellung außerhalb der EU zusätzlich Name, Anschrift und elektronische Adresse (E-Mail oder URL) des EU-Verantwortlichen.
MUSS man also jetzt von JEDEM (auch Hobby-) Hersteller, der noch aktiv ist, Name und Anschrift beim jeweiligen Modell benennen? Ja.
Besonderes Leckerli: Warnhinweise zu Produkten müssen in den jeweiligen Sprachen der Länder gehalten sein, in die geliefert wird. Und sind beim Versand natürlich dem Produkt beizufügen, das ist doch klar.
Das meinen die ernst! Und haben die Problematik Datenschutz bei Hobbyherstellern natürlich nicht im Auge gehabt diese Laien.
Nicht so schlimm? Einfach ignorieren? Dann viel Spaß mit Abmahnhyänen. Das ist nämlich das eigentliche Problem dabei.
Bei Interesse einfach mal nach Art 19 GPSR guckeln.
Aber die Großen wird es freuen: wieder dem Monopol einen Schritt näher gekommen (vgl. EU-VerpackungsVO-Müll).
Ich überlege jedenfalls ernsthaft, ob ich den zusätzlichen Aufwand noch leisten will oder top1250.de nicht einfach endgültig dicht mache...
Falls es weitergeht, bin ich GEZWUNGEN, alle Herstellerdaten von noch aktiven Herstellern zu nennen. Bitte verklagt mich dann nicht - oder schafft Euch extra E-Mail-Adressen an dafür und teilt sie mir mit. Das wäre natürlich am einfachsten. Bitte, bitte um Info, wie wir das handhaben wollen!
Vielen Dank und beste Grüße
Thorsten F.